Konfliktmineralien

Im Juli 2010 ist der US-amerikanische Dodd-Frank Act in Kraft getreten. Vorrangig dient er der Reform des amerikanischen Finanzmarktrechts, allerdings verpflichtet Abschnitt 1502 Unternehmen, die an amerikanischen Börsen notiert sind, die Verwendung und Herkunft von „Konfliktmineralien“ offen zulegen. Als Konfliktmineralien definiert das Gesetz die Rohstoffe Tantal, Gold, Wolfram und Zinn, die aus der Demokratischen Republik (DR) Kongo und Anrainerstaaten stammen.

US-amerikanische Unternehmen müssen im Rahmen des Dodd-Frank Acts einmal im Jahr nachweisen, ob Konfliktmineralien in ihren Produkten verwendet werden und ob diese aus der Demokratischen Republik Kongo und Anrainerstaaten stammen. Sollte dies der Fall sein, sind die Unternehmen dazu verpflichtet, einen „Conflict Minerals Report“ zu veröffentlichen, der im Vorfeld unabhängig auditiert werden soll.

Als deutsches familiengeführtes Unternehmen unterliegt REHAU nicht direkt dieser Offenlegungs- und Berichtspflicht. Dennoch wollen wir unserer Verantwortung als ein global agierendes Unternehmen gerecht werden und offenlegen, ob in unseren Produkten Konfliktmineralien enthalten sind.

Wir richten unsere Unternehmensziele seit jeher langfristig und verantwortungsbewusst aus. REHAU trägt somit nicht nur durch eine nachhaltig ausgerichtete Wertschöpfungskette zur Schonung von Ressourcen bei, sondern leistet durch innovative Systemlösungen einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz. Unsere Lieferanten spielen dabei eine wichtige Rolle. Seit 2013 stellen wir deshalb mit einem Supplier Code of Conduct die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten von Produktionsmaterialien, Investitionsgütern und Transportern auf eine gemeinsame Wertegrundlage. So wird sichergestellt, dass Umweltschutz und Arbeitsrecht in der Lieferkette kommuniziert und eingehalten werden.

Im Zuge der Ratifizierung des Dodd-Frank Acts hat die EU-Kommission am 17. Mai 2017 die Verordnung (EU) 2017/821 erlassen, um auf europäischer Ebene eine äquivalente Regelung zu schaffen. Die Verordnung gilt für Konfliktmineralien und –metalle, die aus sogenannten „Konflikt- und Hochrisikogebieten“ bezogen werden. Eine Offenlegungspflicht trat am 1. Januar 2021 in Kraft. 

REHAU verpflichtet seine Lieferanten mit einer Nachhaltigkeitserklärung, keine Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu verwenden.

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